Das städtische Ordnungsamt weist auf den besonderen Schutz der Feiertage in der Karwoche hin. Heute am Karfreitag sind unter anderem verschiedene Aktivitäten untersagt: Der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen, die gewerbliche Annahme von Wetten, Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Zirkusveranstaltungen, Volksfeste sowie sportliche und ähnliche Veranstaltungen gehören zum Beispiel dazu. Diese Bestimmungen gelten bis morgen früh um 6 Uhr.