Der Süßwarenhersteller Haribo muss einem 44jährigen Bielefelder 2.000 Euro Schadensersatz bezahlen und die Kosten einer Zahnbehandlung erstatten. Das hat heute das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Der Mann hatte sich durch einen Biss in eine Fruchtgummi-Colaflasche zwei Zähne beschädigt, weil er auf etwas Hartes gebissen hatte. Vermutlich waren beim Produktionsprozess Partikel aus dem Wand- oder Deckenputz in die Fruchtgummimasse gelangt. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen. Im ersten Prozess hatte das Bielefelder Landgericht die Ansprüche des Klägers abgewiesen.