Der Rechtsstreit um den Falkendom geht weiter. Heute soll der Betreiber mit der Stadt als Besitzer klären, bei welchen weiteren Konzerten der Lärmpegel gemessen werden soll, schreibt das WB. Seit dem großen Umbau haben die Betreiber des Falkendoms an der Meller Straße zwischen 22 und 6 Uhr Veranstaltungsverbot. Ein Nachbar hatte gegen die erteilte Betriebsgenehmigung geklagt und im Oktober 2016 vor dem Verwaltungsgericht in Minden Recht bekommen. Eine erste Lärmmessung gab es vor gut drei Wochen bei einem Heavy-Metal-Konzert. Das Ergebnis steht hier noch aus. Weitere Messungen sind jetzt geplant, um zu schauen, welche Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohner eingerichtet werden müssen.