Im Mordprozess gegen das sogenannte „Folterpaar“ aus Höxter bewertet die Staatsanwaltschaft einen der Fälle neu. Das könnte eine mildere Strafe für die beiden Angeklagten zur Folge haben. Im Fall des zweiten Opfers sei ein vollendeter Mord durch Unterlassen anders als in der Anklage angenommen nicht mehr nachzuweisen, sagte Oberstaatsanwalt Meyer am Rande des Prozesses. Ein Gutachter hatte zuvor die Obduktionsergebnisse in dem Fall vorgestellt. Demnach starb die Frau an einem Schädelhirntrauma, das sie sich bei einem Sturz zugezogen habe. Für einen Laien sei nicht erkennbar gewesen, dass sie sofort in ein Krankenhaus gemusst hätte, sagte der Gutachter. Nur dann wäre die Tat aber juristisch gesehen ein Mord durch Unterlassen gewesen.