Im Mordprozess von Oerlinghausen hat das Detmolder Landgericht den 22jährigen Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Die Richter haben ihn wegen einer schweren psychischen Erkrankung für unbestimmte Zeit in die forensische Psychiatrie einweisen lassen. Der 22jährige hatte seine neun Jahre ältere Freundin Julia R. im vergangenen Juni mit Messerstichen in den Hals getötet und ihre Leiche unter einem Windrad in Leopoldshöhe verscharrt. Sie war erst Monate später gefunden worden. Strafrechtlich sei die Tat als Mord zu werten, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Weil der 22jährige Mann aus Oerlinghausen jedoch nach Ansicht eines Gutachters wegen seiner psychischen Erkrankung schuldunfähig sei, habe er freigesprochen und seine Einweisung angeordnet werden müssen.