Nach nur einer Stunde Beratung hat Bundeskanzlerin Angela Merkel die Beschlüsse zum Lockdown verkündet.
Zunächst einmal bis zum 10. Januar gelten folgende Einschränkungen:
Treffen sind mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Eine Ausnahme gibt es nur an Weihnachten vom 24. bis 26. Dezember. Dann dürfen vier weitere Personen zu Weihnachten eingeladen werden – aber nur aus dem engsten Familienkreis! Dazu zählen Verwandte aus gerader Linie, also Eltern und Geschwister sowie deren Haushaltsangehörige. Die Kanzlerin appellierte vor Weihnachten eine Schutzwoche mit Kontaktbeschränkungen einzulegen.
Ab dem 16. Dezember werden weite Teile des Einzelhandels und Dienstleister der Körperpflege wie Friseure geschlossen. Auch der Feuerwerksverkauf vor Silvester wird verboten. Offen bleibt nur, was dringend notwendig ist. Dazu zählt u.a. der Lebensmittelhandel, Drogerien, Tankstellen oder auch Apotheken und Sanitätshäuser. Öffnen dürfen außerdem Tiermärkte, KFZ Werkstätten, Zeitungsläden, Optiker , Blumenläden oder Hörgeräteakustiker. Auch der Weihnachtsbaumverkauf bleibt möglich. Genauso medizinisch notwendige Behandlungen wie Podologie/Fußpflege, Physio-, Ergo- oder Logotherapien.
Schulen und Kitas werden ab Mittwoch zurückgefahren. Wo immer möglich sollen Kinder zu Hause bleiben und Homeschooling stattfinden. Diese Regelung gilt in Bielefeld und NRW bereits ab Montag. Arbeitgeber sollen wo immer es geht Betriebsferien oder Home-Office ermöglichen.
Bei der Gastronomie bleiben Abhol- und Lieferdienste erlaubt. Ein Verzehr vor Ort ist verboten.
Merkel bedankte sich bei der Mehrheit der Bürger für die Akzeptanz der Maßnahmen und kündigte Wirtschaftshilfen an. Am 05. Januar soll über eine mögliche Verlängerung der Maßnahmen gesprochen werden.
Mehr bei uns. Radio an.
Alle Meldungen zur Entwicklung der Coronakrise in Bielefeld bekommt ihr hier.