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Dirk Sluyter
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Radio Bielefeld Nachrichten

Bürgerbegehren gegen Hochbahnsteige in Brackwede unzulässig

Die Klage der Initiatoren des Bürgerbegehrens "Erhalt der Hauptstraße in Brackwede" ist vom Verwaltungsgericht Minden abgewiesen worden. Nach Auffassung der Mindener Richter sind Bürgerbegehren über Angelegenheiten unzulässig, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu entscheiden sind. Solche komplexe Vorhaben eignen sich demnach nicht für ein Bürgerbegehren, das auf eine Ja-oder-Nein-Entscheidung abzielt. Damit hat das Verwaltungsgericht das Votum des Bielefelder Rats von Ende September 2017 bestätigt.