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Radio Bielefeld Nachrichten

Details zum Umgang mit dem neuen Impferlass in Bielefeld

Die Stadt Bielefeld hat die Details zur Umsetzung des neuen Corona-Impferlasses des Landes NRW bekanntgegeben. Der neue Erlass regelt, dass sich ab der kommenden Woche (08.03.21) beispielsweise auch Kita-Beschäftigte, Grundschullehrer oder Polizisten impfen lassen können. Eine komplette Liste der impfberechtigten Personen bekommt ihr hier.  

Krisenstabsleiter Ingo Nürnberger wies daraufhin, dass sich alle beruflich berechtigten Bielefelder über das Onlineterminsysteme asb-owl.de/impfzentrum und mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers im Bielefelder Impfzentrum anmelden können. 

Für den Umgang mit gesundheitlich belasteten und deshalb priorisieren Personen gelte die Regelung, dass ein ärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes vorliegen muss. Unklar sei derzeit noch, über welches System die Terminanmeldung funktionieren soll. Laut Erlass des Landes sollen die im folgenden genannten gesundheitlich Priorisierten ab Ende März dran kommen.

  • Personen mit Trisomie 21,
  • Personen nach Organtransplantation
  • Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
  • Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt
  • Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
  • Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ? 58 mmol/mol oder ? 7,5%)
  • Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
  • Personen mit chronischer Nierenerkrankung
  • Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)

Personen mit Krankheiten, die nicht genannt sind, bei denen aber nach ärztlicher Beurteilung im Einzelfall ein hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf besteht, können einen formlosen Antrag beim Gesundheitsamt stellen. Ein solcher Antrag soll ab Mittwoch (03.03.21) auf bielefeld.de verfügbar sein.

Bei einem extrem hohen Risiko und begründet gebotener Eile (Höchstpriorisierung) kann dieser Antrag aus medizinischen undgesundheitlichen Gründen auch schon vor Ende des Monats gestellt werden. 

Alle Meldungen zur Entwicklung der Coronakrise in Bielefeld bekommt ihr hier.