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Silvana Gräper
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Radio Bielefeld Nachrichten

Urteil nach Schüssen auf Flüchtlingsheim in Lippe

Weil er an Ostern mit einem Luftgewehr auf ein Flüchtlingsheim in Schieder-Schwalenberg geschossen hat, ist ein 19-jähriger Mann wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Das Amtsgericht Detmold sprach gegen ihn eine Vorbewährungsstrafe von neun Monaten aus. Diese Urteil bedeutet: Wird der 19-jährige in den nächsten zwei Jahren erneut straffällig, muss er mit einem Aufschlag auf seine Verurteilung von neun Monaten rechnen. Zudem muss er 2.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen und ein Wochenende in Freizeitarrest verbringen. Der Mann hatte vor Gericht angegeben,  er habe einen sexuellen Übergriff mehrerer Ausländer auf seine Freundin beobachtet und später aus Wut und betrunken geschossen. Er habe keine Menschen verletzen wollen. Am Ostersonntag hatte der 19-jährige viermal auf die Asylbewerberunterkunft geschossen, zum Glück wurde niemand verletzt.