Ab Montag (25.01.) gelten in NRW und Bielefeld die strengeren Corona-Regeln. Demnach müssen unter anderem OP- oder FFP2-Masken in Bussen und Bahnen, Supermärkten, Arztpraxen und Gottesdiensten getragen werden. Laut NRW-Schutzverordnung müssen Kinder unter 14, denen keine medizinische Maske passt, ersatzweise eine Alltagsmaske tragen. Bis zum Grundschulalter sind sie weiter von der Maskenpflicht ausgenommen. Die neuen Regeln gelten zunächst bis zum 14. Februar.