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Bettina Wittemeier
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Radio Bielefeld Nachrichten

Wahlbenachrichtigungen weiter gültig

Für die Stichwahl am 27. September um das Amt des Oberbürgermeisters wird es keine neuen Wahlbenachrichtigungen geben. Die Benachrichtigungen für die Wahlen am 13. September sollen nach Angaben der Stadt zur Stichwahl in das Wahllokal mitgebracht werden. Alternativ geht auch ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass). Die Briefwahl kann nachträglich Online über die Internetseite der Stadt oder schriftlich beantragt werden.

Mehr dazu könnt ihr auch hier nochmal nachhören.

Und hier findet ihr alle Ergebnisse zur Kommunalwahl in Bielefeld.