Besondere Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel "Deal des Jahres" im Programm und auf der Homepage von Radio Bielefeld

Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die folgenden Besonderen Teilnahmebedingungen an:
1) Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Veranstaltergemeinschaft und der Betriebsgesellschaft von Radio Bielefeld, Mitarbeiter von Kooperationspartnern des Gewinnspiels und alle Personen, welche mit der Durchführung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für Angehörige (§ 15 Abgabenordnung) ersten und zweiten Grades dieser Personen sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft.
2) Ablauf des Gewinnspiels / Auswahlmechanik / Gewinn
Radio Bielefeld sucht vom 1. bis zum 7.3.2010 die witzigsten, skurrilsten oder schönsten Angebote bei den eBay Kleinanzeigen, die unsere Hörer gerne kaufen würden.
Die Hörer werden im Programm von Radio Bielefeld aufgefordert, den Link zu ihrem Lieblings-Angebot per E-Mail-Formular an den Sender zu schicken mit einer kurzen Begründung, warum sie dieses Produkt gerne haben würden. Zwischen dem 8. und dem 12. März 2010 wird unter allen Einsendungen täglich ein Gewinner ausgelost. Dieser erhält 200,-€, um seinen Lieblingsartikel der eBay-Kleinanzeigen zu erwerben.
Über den detaillierten Ablauf des Gewinnspiels wird der Teilnehmer auch im Programm von Radio Bielefeld informiert. Dies betrifft u. a. Beginn und Ende des Spiels sowie das Auswahlverfahren.
3) Teilnahme und Kosten
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt E-Mail-Formular auf der Homepage des Senders. Dafür fallen ggf. Kosten für Onlinedienste an.
4) Gewinn
Siehe Punkt 2). Ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Die Benachrichtigung des Gewinners erfolgt über die Redaktion von Radio Bielefeld. Der Gewinn wird nur an den Gewinner persönlich unter Vorlage des Ausweises ausgeliefert.
Gewinne, die von Kooperationspartnern bzw. Preissponsoren gestellt werden, bietet Radio Bielefeld nur in deren Namen an. Radio Bielefeld ist in solchen Fällen nicht verantwortlich für die rechtzeitige und vollständige Ausschüttung des Gewinns sowie für Sach- bzw. Rechtsmängel oder für die Zahlungsunfähigkeit des Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für das Gewinnspiel.
Das Preisgeld in Höhe von 200,-€ bekommt der Gewinner, um von diesem Betrag seinen angegeben Lieblingsartikel der eBay-Kleinanzeigen zu erwerben. Sollte der Lieblingsartikel weniger kosten, behält der Gewinner das Restgeld zur freien Verfügung. Übersteigt der Preis des Lieblingsartikels die Grenze von 200,-€, muss der Gewinner die Differenz selbst zahlen.
5) Ausschluss von Teilnehmern
Radio Bielefeld behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel ohne Angaben von Gründenauszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen.
Radio Bielefeld kann Teilnehmer ausschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese sich im Programm von Radio Bielefeld (Gewinnergespräch mit dem Moderator) in strafbarer, insbesondere in ehrverletzender oder volksverhetzender Weise äußern werden.
6) Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns
Stellt Radio Bielefeld nachträglich fest, dass der Teilnehmer einen im Sinne von Ziff. 5 zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne der Ziff. 1 war, kann Radio Bielefeld diesen von der Ausschüttung des Gewinns ausschließen.
7) Veröffentlichung von Namen; Promotion
Radio Bielefeld darf den Namen der Teilnehmer öffentlich im Programm und auf den Internetseiten von Radio Bielefeld bekannt geben, es sei denn, der Teilnehmer widerspricht ausdrücklich einer Veröffentlichung in schriftlicher Form. Der Teilnehmer verpflichtet sich, in vertretbarem Rahmen für Audio-, Foto-, Bild- und Textpromotions im Hörfunk, Internet oder gedruckten Veröffentlichungen zur Verfügung zu stehen. Die im Rahmen des Gewinnspiels geführten Gespräche / Telefonate können im Vorfeld aufgezeichnet und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ausgestrahlt werden. Der Teilnehmer tritt alle Rechte an der Veröffentlichung seiner Beiträge im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel an Radio Bielefeld ab.
8) Abbruch Gewinnspiel
Radio Bielefeld behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen Radio Bielefeld zu.
9) Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
10) Haftungsausschluss
Radio Bielefeld haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und oder Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, Radio Bielefeld bzw. dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.
11) Verhältnis mündliche Angaben / schriftliche Teilnahmebedingungen
Weichen mündliche Angaben im Hörfunkprogramm (z.B. in der Moderation) inhaltlich von den vorstehenden Besonderen Teilnahmebedingungen ab, so gelten bezüglich der abweichenden Angaben ausschließlich die Regelungen der Besonderen Teilnahmebedingungen bzw. der schriftlichen Gewinnbeschreibungen auf www.radiobielefeld.de.
12) Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.
13) Gewinnspielanbieter
Anbieterin des Gewinnspiels ist die Veranstaltergem. für lok. Rundfunk in Bielefeld e.V., Niedernstr. 21-27, 33602 Bielefeld (kurz: Radio Bielefeld)
Stand: März 2010
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