Nach dem Urteil des Bielefelder Landgerichts wegen eines Messerangriffs unter zwei Schülerinnen könnte es noch zu einer Revision kommen. Der Anwalt des Opfers, Peter Rostek, will bis zum Ablauf der Frist am Mittwoch die Erfolgsaussichten dafür prüfen. Rostek hatte für die 15-jährige Angeklagte fünf Jahre Haft wegen versuchten Mordes gefordert.
Das Gericht sprach die Jugendliche wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig, setzte aber kein Strafmaß fest und ordnete eine ein-jährige Psychotherapie an wegen einer Fehlentwicklung der Persönlichkeit an. Im Prozess hatte sie zugegeben, ihre Freundin niedergestochen zu haben.