In den Sommerferien suchen viele Schüler wieder einen Ferienjob. Wenn Jugendliche aber ihr Taschengeld aufbessern wollen, gilt es dabei das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten. Wer mindestens 13 Jahre alt ist, darf nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten. Leichte Jobs wie Zeitungsaustragen sind erlaubt, allerdings nur bis zu zwei Stunden am Tag. Ab 15 Jahren dürfen Schüler dann in den Ferien acht Stunden arbeiten, aber das nur maximal vier Wochen im Jahr. Jugendliche dürfen vor allem keine gefährlichen Jobs machen, das heißt sie sollten z.B. weder mit Kreissägen, Laugen oder Säuren hantieren. Nur in wenigen Fällen ist es erlaubt am Wochenende zu jobben, etwa im Hotel und Gaststättengewerbe.