Im sogenannten Ausbeiner-Prozess vor dem Bielefelder Landgericht sind jetzt die Plädoyers gehalten worden. Die Staatsanwaltschaft hat für den 50jährigen Fleischarbeiter wegen Totschlags eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren gefordert. Der Mann hatte in betrunkenem Zustand einen 32jährigen Mitbewohner in einer Unterkunft für Fleischarbeiter in Herzebrock-Clarholz mit einem Ausbeiner-Messer niedergestochen. Der Mann war kurz darauf gestorben. Er sei dabei schnell und gezielt auf sein Opfer zugegangen. Der Verteidiger machte dagegen Schuldunfähigkeit bei seinem Mandanten geltend. Der hatte zum Tatzeitpunkt 2,6 Promille Alkohol im Blut. Deswegen sei der Fleischarbeiter nur wegen Vollrauschs zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren zu verurteilen. Sollte das Gericht keine Schuldunfähigkeit sehen, sei eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge angebracht. Das Urteil gegen den 50jährigen wird heute in einer Woche gesprochen.