Weil er verbotenerweise in seinem Garten Jagd auf Maulwürfe gemacht hatte, muss ein Rentner aus Detmold 250 Euro Strafe zahlen. Das hat das Landgericht Paderborn entschieden und damit ein Urteil des dortigen Amtsgerichts um 1250 Euro reduziert. Dem Rentner konnte nicht nachwiesen werden, dass er tatsächlich einen Maulwurf zur Strecke gebracht hatte. Der Mieter des 75jährigen hatte das angeblich beobachtet. Der Rentner hatte vor Gericht gesagt, er sei hinter Ratten und Wühlmäusen her gewesen, die im Unterschied zum Maulwurf nicht gesetzlich geschützt sind.