Kassenpatienten können bei einem Krankenhaus-Aufenthalt kein Einzelzimmer für sich beanspruchen. Das hat jetzt das Sozialgericht in Detmold entschieden und damit die Klage einer Bielefelder Rentnerin abgewiesen. Im konkreten Fall hatte die heute 74-Jährige ein Einbett-Zimmer gewünscht und das auch mit 1.000 Euro im Voraus bezahlt. Dieses Geld wollte sie sich vor Gericht von der Krankenkasse zurück-holen. Das Sozialgericht lehnte die Klage ab, weil es dem Gebot der Wirtschaftlichkeit widerspricht. Außerdem hätte der Arzt weiterhin aus therapeutischen Gründen die Möglichkeit eine Behandlung im Einzel-zimmer anzuweisen. Der Anwalt der Bielefelderin will in Berufung gehen.