Fahrschulen dürfen nicht damit Werbung machen, dass der Einsatz eines Fahr-Simulators die Ausbildung günstiger macht. Das hat das Landgericht Bielefeld jetzt entschieden und der Klage der Wettbewerbs-Zentrale Recht gegeben. Den Fahrschulen sei es zwar erlaubt auf die möglichen Vorteile hinzuweisen, allerdings nicht verbunden mit einer Preisersparnis. Die Klägerin hatte gesagt, dafür gebe es keine Beweise.