Zur Stunde wird vor dem Landgericht der sogenannte Kühltruhenmord wieder aufgerollt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil des Bielefelder Gerichts aufgehoben. Jetzt muss der Prozess gegen den 43-jährigen aus Bad Salzuflen erneut geführt werden. Der Fall hatte sich vor dreieinhalb Jahren ereignet. Der Angeklagte soll eine Prostituierte aus der Ukraine erdrosselt haben. Die Polizei hatte die Tote dann zufällig in der Kühltruhe in einer Garage in Spenge-Lenzinghausen entdeckt. Der 43-jährige wurde daraufhin Ende vergangenen Jahres zu lebenslanger Haft wegen Mordes aus Heimtücke verurteilt. Diese Begründung haben die Karlsruher Richter bemängelt. Der Mann kann jetzt aber trotzdem wieder wegen Mordes verurteilt werden, die Kammer soll unter anderem das Motiv Habgier genauer prüfen.