In der kommenden Woche fällt am Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Entscheidung über den Freispruch im Spatenstiel-Prozess. Staatsanwaltschaft und Nebenklage waren nach dem überraschenden Freispruch am Landgericht Bielefeld in Revision gegangen. Ein Bad Salzufler soll an Himmelfahrt vor einem Jahr mit einem Spatenstiel bewaffnet einen Familienvater tödlich verletzt haben. Das Landgericht wertete diese Tat in der Auseinandersetzung als Notwehr und sprach den Angeklagten frei. Sogar seine Verteidigung hatte sich damals für eine Haftstrafe ausgesprochen.