Der juristische Streit um einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat bei der städtischen Beteiligungsgesellschaft BBVG ist beendet. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat entschieden: Die BBVG muss keinen Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes bilden. Der Betriebsrat der Stadtwerke Bielefeld war in der Sache vor Gericht gezogen. Denn seiner Meinung nach hat die BBVG wesentlichen Einfluss auf die Ausrichtung der Stadtwerke. Deswegen müsse es auch bei der städtischen Beteiligungsgesellschaft einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat wie bei den Stadtwerken geben. Das Gericht sah das jetzt anders. Die BBVG sei zwar als herrschendes Unternehmen einzustufen. Doch weder sie noch die Stadt Bielefeld könne den Stadtwerken Anweisungen erteilen.