Vor den Osterferien: Schüler in NRW im Wechselmodell zurück an die weiterführenden Schulen. Mehr bei uns.
Darf ein 62-jähriger Mann nicht auf die Transplantationsliste für ein Spenderherz aufgenommen werden, weil er nicht deutsch spricht? Mit dieser Frage beschäftigt sich ab Freitag das Bielefelder Landgericht. Die Transplantationsklinik in Bad Oeynhausen hatte einem Iraker die Aufnahme auf die Warteliste für ein Spenderherz verweigert. Als Grund nannten die Ärzte mangelnde Deutschkenntnisse. Sie berufen sich dabei auf Richtlinien der Bundesärztekammer. Der Anwalt des Irakers bezeichnete die Ablehnung als diskriminierend. Ob die Bielefelder Richter am Freitag schon ein Urteil sprechen, ist unklar.