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Franziska & Sebastian
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lkw-matratze

Infos zur privaten Unterbringung von Geflüchteten

Personen heben Matratze aus einem LKW

Neben den städtischen Unterkünften stehen auch sehr viele private Unterkünfte in Bielefeld bereit. Die Hilfsbereitschaft für die Geflüchteten aus der Ukraine ist riesig. Leerstehender Wohnraum wird zur Verfügung gestellt. Die Vermittlung läuft oft über private Kontakte und auch die Stadt vermittelt. Egal ob ihr noch eine Unterkunft anbieten möchtet, oder schon vermittelt habt, seid ihr aufgerufen euch per Mail unter gefluechtete-ukraine(at)bielefeld.de zu melden. Es kann aber länger dauern, bis ihr dann eine Antwort erhaltet. Die Anlaufstelle im Rathaus ist überlastet.

Da bereits mehrere Anfragen auch bei uns eingegangen sind, haben wir euch hier ein paar erste Infos zur finanziellen Unterstützung bei der privaten Unterbringung zusammengefasst:

Die Geflüchteten können bei der Stadt Asylbewerberleistungen beantragen. Ansprechpartner ist die Anlaufstelle am Neuen Rathaus, zwischen Haupteingang und Eingang zu Bürgerberatung. Das Büro ist montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 14 Uhr besetzt. Auf unsere Nachfrage am 14. März 2022 heißt es allerdings von der Stadt, dass es durch den enormen Zustrom aktuell nicht möglich ist, die ersten Zahlungen nach dem AsylbLG direkt bei Ankunft zu erbringen. Sobald die geflüchteten Menschen von der Ausländerbehörde erfasst werden und es somit klar ist, dass sie sich in Bielefeld aufhalten sowie zumindest signalisiert wird, dass finanzielle Unterstützung erforderlich ist, wird ein Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG vorbereitet. Mit einer Vorlaufzeit von wenigen Tagen werde dann ein Termin zur Antragstellung und Aushändigung der ersten Zahlung per Scheck vereinbart.

Anspruchsberechtigt sind die geflüchteten Menschen selbst, d. h. dass die Zahlungen unmittelbar an sie erfolgen, nicht an die aufnehmenden Bielefelderinnen und Bielefelder. 

Zusammengefasst heißt das:
Die Kosten der Unterkunft werden für die Geflüchteten im Rahmen des AsylbLG übernommen. Das bedeutet, angemessene Kosten können also von der Stadt übernommen werden. Die Geflüchteten müssen im Sozialamt einen Antrag dafür stellen.