Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass der Corona Lockdown bis zum 14. Feburar 2021 verlängert wird. Beschlossen wurde unter anderem, dass ab dem 25. Januar medizinische Masken beim Einkaufen und im Öffentlichen Nahverkehr getragen werden müssen. Wir haben Antworten zu häufig gestellen Fragen rund um FFP2- und OP-Masken.
Eine Übersicht der Beschlüsse und Maßnahmen gibt es hier.
Weitere aktuelle Meldungen zur Entwicklung der Coronakrise in Bielefeld findet ihr hier.
Selbst genähte Masken oder Stoffmasken sind ab sofort genauso wenig erlaubt wie Bandanas oder Schals, die vor Mund und Nase getragen werden. Diese Masken erfüllen keine einheitlichen Standards. Erlaubt sind nur noch medizinische Masken (OP-, KN95-/N95- oder FFP2-Masken).
Menschen über 60
Patienten mit bestimmten Vorerkrankungen (zum Beispiel Diabetes Typ 2)
Angehörige von Risikogruppen
Frauen in einer Risikoschwangerschaft
Krebspatienten
Die Personengruppen dürfen kostenlos in Apotheken FFP2-Masken abholen. Engpässe gibt es seit Dezember in den meisten Apotheken nicht mehr. Insgesamt 2 x 6 Masken dürfen diese Personengruppen erhalten - dazu werden ihnen insgesamt zwei fälschungssichere Coupons ausgestellt. Pro Coupon ist einzig ein Eigenanteil von zwei Euro zu bezahlen.
Die Antwort darauf ist simpel: Weil sie mehr können. Durch das Filtersystem wird das Ausatmen gefiltert, aber auch die Luft, die ich einatme. Somit schützt man nicht nur seinen Gegenüber, sondern sich selbst. Stoffmasken schützen nur die anderen. Sie filtern bis zu 94 Prozent der Aerosole der Luft, wenn sie richtig sitzen und getragen werden.
Bartträgern wird deshalb häufig geraten, sich zu rasieren, damit vollständiger Schutz gewährleistet ist.
Ja. Allerdings nur, wenn man sie reinigt. Es gibt zwei Möglichkeiten.
Auf keinen Fall die FFP2-Maske in Waschmaschine, im Kochtopf oder der Mikrowelle reinigen. Dies zerstört den Schutz und macht die Masken unbrauchbar!
Nein, denn bei den Heizungstemperaturen von 30-40°C fühlen sich Bakterien und Pilze, die sich nach dem Tragen in der Maske befinden, pudelwohl und vermehren sich sogar noch.
Auf keinen Fall. Jeder Mensch muss seine eigenen Masken tragen. Jeder Träger hinterlässt in der Maske Erreger der eigenen Nasen-, Rachen- und Hautflora. Diese lassen sich mit einfachen Verfahren nicht vollständig inaktivieren. Daher kommt nur eine personenbezogene Wiederverwendung in Betracht.
Ja. Und zwar dann, wenn die Maske an den Rändern nicht dicht am Gesicht abschließt. Es darf also keine Luftlücke entstehen, sonst bietet die FFP2-Maske keinen Schutz. Also, Maske andrücken und ggf. das Gummiband enger schnallen, wenn nötig. Am Nasenrücken ist dieser kleine Draht, denn drückt man fest an der Nase an.
Der Arbeitgeber muss für ausreichend FFP2-Masken am Arbeitsplatz sorgen und Kosten dafür tragen, da es sich um Schutzkleidung handelt.
OP-Masken wurden als medizinisches Produkt für den Fremdschutz entwickelt. Sie schützen vor allem das Gegenüber vor Tröpfchen des Mundschutzträgers, Aerosole filtern sie nicht. Nur bei einem festen Sitz können sie auch den Träger vor Tröpfchen seines Gegenübers schützen.
FFP2-Masken bieten hingegen den Fremd- und Eigenschutz, neben einem Schutz vor Tröpfchen müssen sie auch mindestens 94 Prozent der bei der Verbreitung der Coronaviren zentralen Aerosole aus der Atemluft filtern.
Noch wirksamer sind FFP3-Masken, die sogar 99 Prozent der Aerosole filtern, allerdings gleichzeitig den Gegenüber nicht so sehr schützen wie eine OP- oder FFP2-Maske.
Im stationären Einzelhandel oder in Apotheken werden FFP2-Masken und OP-Masken angeboten. Es gibt auch diverse Onlinehändler, die die Masken - dann auch etwas billiger - anbieten und verkaufen.
Wichtig: Es ist wird darauf hingewiesen, bei den angebotenen Masken auf das CE-Kennzeichen zu achten, ob die Zertifizierung stimmt und sich dahinter ein reales Prüflabor befindet und keine Fake-Masken bestellt werden.
Den Menschen wird in Nordrhein-Westfalen etwas Zeit gewährt, denn: Die neue Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen gilt erst ab dem 25. Januar.