Bielefelder Einzelhändler sind schwer enttäuscht über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, die verkaufsoffenen Sonntage im Advent zu verbieten. Sie sprechen zum Teil von einer Katastrophe. Auch die Industrie- und Handelskammer in Bielefeld bedauert, dass die Klage der Gewerkschaft Ver.di durchgekommen ist. Zum wiederholten Mal erweise sich eine Landesverordnung als nicht gerichtsfest.
Dem stationären Einzelhandel sei die Chance genommen worden, die bereits weggefallenen Umsätze zu kompensieren. Auch die Möglichkeit der Entzerrung des Einkaufsgeschehens während der kritischen Phase der Corona-Pandemie sei unberücksichtigt geblieben.
Die Richter sahen das anders, ihnen erschien naheliegend, dass wegen mangelnder Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung sonntags zusätzlich Kunden animiert würden, in die Innenstädte zu kommen.
Weitere aktuelle Meldungen rund um die Coronakrise in Bielefeld findet ihr hier.