Wegen steigender Corona-Zahlen gibt es ab Heiligabend bis zum zehnten Januar im gesamten Kreis Herford eine nächtliche Ausgangssperre. Das haben der Landrat des Kreises und die Bürgermeister jetzt entschieden. Ohne triftigen Grund darf dann niemand mehr zwischen 21 Uhr und 4 Uhr im Herforder Kreisgebiet unterwegs sein. An Weihnachten gilt die Ausgangssperre erst ab 0 Uhr. Zudem gilt u.a. eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz und in Fahrzeugen, wenn dort Menschen aus verschiedenen Haushalten zusammen sind.
Im Kreis Minden Lübbecke gilt ab sofort auch eine Ausgangssperre. Auch hier darf zwischen 21 und 4 Uhr niemand mehr draußen unterwegs sein. Ausnahmen gibt es für den Weg zur Arbeit oder für medizinische Notfälle. Auch das Gassigehen mit dem Hund bleibt erlaubt. Über Weihnachten gilt die Ausgangssperre in Minden Lübbecke zwischen Mitternacht und 4 Uhr, in der Silvesternacht von 01.00 bis 06.00 Uhr.
Im Kreis Lippe gilt bereits seit dem 19. Dezember eine Ausgangssperre. In der Zeit von 22 bis 6 Uhr dürfen sich auch Einzelpersonen nur noch aus wichtigen Gründen draußen aufhalten. In der Nacht auf den 1. Weihnachtsfeiertag von 1 bis 5 Uhr, in der Silvesternacht von 3 bis 6 Uhr.