Die Stadt Bielefeld hat eine weitere Konkretisierung zur Schließung der Kitas und Kindertagespflegestellen veröffentlicht. Diese betrifft vor allem die Notfallbetreuung für Kinder, deren Eltern beruflich unverzichtbare Tätigkeiten ausüben. Nur wenn beide Elternteile in einem der folgenden Bereiche arbeiten, werden die Kinder weiter in ihrer Einrichtung betreut: „Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.” Auch das Kitapersonal selbst hat einen Anspruch auf Betreuung der eigenen Kinder.
Zudem dürfen die Berechtigten selbst natürlich keine Krankheitssymptome aufweisen, dürfen nicht infiziert sein, dürfen nicht im Kontakt mit infizierten Personen gewesen sein und dürfen sich nicht kürzlich in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
Die betroffenen Eltern, die nicht in den Schlüsselbereichen arbeiten, werden dringendst gebeten, ihre Kinder selbst zu betreuen oder andere Betreuungsmöglichkeiten zu suchen. Hierbei wird dringend davon abgeraten die Großeltern einzusetzen, da diese von den Folgen einer Coronainfektion besonders gefährdet sind.
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