Am Mittwochnachmittag haben zunächst Bundeskanzlerin Angela Merkel und danach auch NRW Ministerpräsident Armin Laschet leichte Lockerungen der Coronamaßnahmen vorgestellt. Beide betonten, dass die Ausbreitung des Virus längst nicht gestoppt sei und deshalb nur kleine Schritte gemacht werden können. Alle Lockerungen und Maßnahmen sollen ab jetzt alle zwei Wochen überprüft werden. Je nach Entwicklung der Viusausbreitung soll dann entschieden werden, ob weitere Lockerungen möglich sind oder die Maßnahmen erneut verstärkt werden müssen.
Hier die wichtigsten Regelungen in der Übersicht:
Soziale Kontakte
- Das Kontaktverbot für mehr als 2 Personen außerhalb der Kernfamilie gilt weiterhin.
- Das Tragen einfacher Schutzmasken besonders im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen wird dringend empfohlen.
Handel und Dienstleister
- Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter dürfen ab dem 20. April wieder öffnen, müssen dabei aber Hygienestandarts erfüllen.
- Im Shoppingcenter LOOM dürfen ebenfalls alle Einzelhändler öffnen, die die Kriterien erfüllen, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am 16.04. Das Center selbst dürfe aber nicht als Aufenthaltsort zum Verweilen genutzt werden. Das Land NRW geht auch damit einen Sonderweg.
- Autohäuser, Fahrrradgeschäfte und Buchhandlungen dürfen auch unabhängig von der Größe ab Montag öffnen.
- Auch Einrichtungshäuser und Babyfachmärkte dürfen unabhängig von ihrer Größe ab dem 20. April wieder öffnen. (Diese Sonderregel für NRW wurde am 16.04.20 ergänzt)
- Friseure sollen ab dem 04. Mai wieder öffnen und sich bis dahin auf besonder Hygiene- und Schutzmaßnahmen vorbereiten.
- andere Dienstleistungsbetriebe, bei denen persönlicher Kontakt nicht verhindert werden kann, dürfen weiter nicht im Normalbetrieb öffnen.
Gastronomie
Restaurants, Bars, Kneipen und andere Gastrobetriebe müssen weiter auf unbestimmte Zeit geschlossen bleiben.
Schulen, Kindertagesstätten und Hochschulen
- Ab dem 20 April können an den Bielefelder Schulen Prüfungen und Vorbereitungen der Abschlussklassen wieder stattfinden. Unterricht soll nach einer Info-Mail der Kultusministerin für die Abschlussklassen ab Donnerstag dem 23. April stattfinden. Am 16. April wurde bekannt, dass es für die Schüler keine Pflicht gibt und die Teilnahme am Unterricht in den Schulen freiwillig ist. Diese Info wurde am 18. April wieder korrigiert. Hier findet ihr die aktuell geltenden Infos. Die Abiturprüfungen sollen ab dem 12. Mai wie geplant durchgeführt werden.
- Alle übrigen Klassen sollen erst ab dem 4. Mai nach und nach und dann "ganz behutsam" wieder den Unterricht aufnehmen. Beginnend mit den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen und den obersten Grundschulklassen. Dafür und für die weiteren Klassen gelte es noch Konzepte zu entwickeln um die Schutz- und Hygienemaßnahmen sicherzustellen. Dieses Konzept soll bis Ende April vorliegen.
- Auch die Uni und die Fachhochschule sollen nach dem 4. Mai wieder den Betrieb aufnehmen. Die Bibliotheken der Hochschulen dürfen unter Einhaltung der Hygienevorschriften ab dem 20. April öffnen.
- Kindertagesstätten bleiben vorerst nur für eine Notbetreuung von Kindern deren Eltern in bestimmten Berufsgruppen arbeiten geöffnet. Die Notbetreuung soll auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet werden. Welche genau, das werde nun analysiert.
Reisen
- Auf Reisen muss weiter verzichtet werden. Auch Tagesausflüge zu touristischen Zielen sollen nicht stattfinden.
- Übernachtungsangebote dürfen weiter nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
Großveranstaltungen
- Großveranstaltungen wie zum Beispiel der Leineweber Markt aber auch Arminia Spiele vor Zuschauern dürfen frühestens ab September wieder stattfinden.
Alle Infos zur Entwicklung der Coronakrise in Bielefeld bekommt ihr hier.