In Bielefeld und ganz NRW ist die Maskenpflicht heute wieder einmal Thema – nämlich in Bezug auf die Kommunalwahl am übernächsten Sonntag (13.9.). Laut neuer NRW-Corona-Schutzverordnung gilt nämlich im Wahllokal jetzt doch eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes – wie das umgesetzt werden soll ist aber nicht konkret geregelt. Es heißt aber: es müssen Möglichkeiten geschaffen werden, damit auch Personen, die gegen diese Pflicht verstoßen, ihr Wahlrecht ausüben können. Konsequenzen haben Maskenverweigerer in Bielefeld damit anscheinend nicht zu befürchten. Die Stadt hat ihr Hygienkonzept zur Wahl entsprechend angepasst, heißt es in einer Mitteilung - u.a. mit Regelungen zum Mindestabstand, Lüften und Desinfektion. Wer seine Alltagsmaske lediglich vergessen hat, bekommt vor Ort ein Einmal-Exemplar gestellt.