Nachdem der Corona-Frühwarnwert von 35 bereits heute (Donnerstag, 15.10.) mit 43,7 deutlich überschritten wurde, muss sich Bielefeld jetzt auf weitere Maßnahmen einstellen. Wird auch der Inzidenzwert von 50 überschritten, richten sich die dann eintretenden Maßnahmen noch nach der Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die am Mittwoch in Kraft getreten ist. Bund und Länder haben darüberhinaus am Mittwoch einheitliche Regeln für einen Inzidenzwert ab 50 vereinbart, die aber erst in Kraft treten, wenn diese von den Ländern bekanntgegeben und in Gesetze gegossen sind.
Für Bielefeld gilt aktuell ab einem Inzidenzfall ab 50:
- Feiern im öffentlichen Raum sind mit bis zu 25 Teilnehmern erlaubt
- Kontakt-Reduzierung auf 5 Personen aus unterschiedlichen Haushalten im öffentlichen Raum
- Einschränkung der Öffnungszeiten von Kneipen und Restaurants
- Keine Veranstaltungen über 500 Teilnehmer draußen und keine über 250 Teilnehmern in Innenräumen mit Maskenplicht auch am Platz
Und das sind die Maßnahmen des Bundes, die das Land NRW noch ausgestalten muss:
- Feiern im öffentlichen Raum sind mit bis zu 10 Teilnehmern erlaubt
- Feiern im privaten Raum sind mit 10 Teilnehmern aus maximalen zwei Haushalten erlaubt
- Einschränkung der Öffnungszeiten von Kneipen und Restaurants mit einer Sperrstunde ab 23 Uhr
- Veranstaltungen sind nur mit maximal 100 Teilnehmern erlaubt
- Erweiterung der Maskenpflicht
- Reisen in Bundesländer, die das Beherbergungsverbot beschlossen haben, dürfen nur noch mit negativem Corona-Test angetreten werden
Bleibt der Wert der Neuinfektionen über zehn Tage hinweg bei über 50, dürfen sich demnach auch privat nur noch maximal 5 Personen oder die Angehörigen zweier Haushalte treffen.
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hat für morgen (Freitag, 16.10) eine Videokonferenz mit den Bürgermeistern aus NRW anberaumt.
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