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Bettina Wittemeier
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Radio Bielefeld Nachrichten

Ab Samstag in Kraft: Die Details zu den neuen Coronaregeln in Bielefeld

Am Freitagnachmittag wurde vom Land NRW die neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Sie gilt ab Samstag und bis zum 21. Dezember. Darin geht NRW über die Bund-Länder Beschlüsse hinaus und schließt unabhängig von der Inzidenz alle Clubs, Diskotheken und vergleichbaren Einrichtungen. Dies hatte zuvor schon Bielefelds Krisenstabsleiter Ingo Nürnberger im Radio Bielefeld Liveinterview angekündigt. Mehr dazu und das komplette Interview mit Ingo Nürnberger bekommt ihr hier.

Die Coronaschutzverordnung klärt auch auf, dass Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren mit vollständig geimpften und genesenen Personen gleichgesetzt werden. Genauso Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie in den vergangenen sechs Wochen aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Corona geimpft werden konnten. Zusätzlich zum Attest muss ein aktueller negativer Test nachgewiesen werden. Auch Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren werden noch bis zum 16. Januar für sportliche, musikalische oder schauspielerische Aktivitäten immunisierten Personen gleichgestellt.

Auch die 2G-Regel wurde nochmal konkretisiert. So dürfen wie schon durch die Bund-Länder Beschlüsse angekündigt ab Samstag 04. Dezember Einzelhandelsgeschäfte (mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs) nur noch von geimpften oder genesene Personen betreten werden. Gleiches gilt weiterhin für Restaurants und nahezu alle Freizeitaktivitäten und Angebote unabhängig davon, ob diese in Innenräumen oder an der frischen Luft stattfinden. 

Bei Großveranstaltungen und damit z.B. in Fußballstadien wie der SchücoArena dürfen höchstens 30 Prozent der über 1.000 Personen hinausgehenden Höchstkapazität an Zuschauern oder Teilnehmern dabei sein. In Innenräumen aber maximal 5.000, im Freien maximal 15.000. Solange die maximalen Grenzen nicht überschritten wird, dürfen auch bis zu 50 Prozent der Gesamtkapazität genutzt werden.

Geschäftsinhaber, Gastronomen und Veranstalter sind für die Kontrolle der Immunisierung oder ggf. negativen Testung zuständig. Nachweise müssen mit einem amtlichen Ausweis abgeglichen werden und das in der Regel vor dem Betreten der Einrichtungen oder Angebote. 

Auch Kontaktbeschränkungen wurden verordnet. So dürfen nicht immunisierte Personen privat nur noch mit höchstens zwei haushaltsfremden Perosnen zusammenkommen. Kinder bis Einschließlich 13 Jahren sind von der Zählung ausgenommen. Ehegatten und unverheiratete Lebenspartner gelten als ein Hausstand, auch wenn sie nicht zusammen wohnen.

Auch geimpfte und genesene Personen dürfen dann bei Feiern und ähnlichen Anlässen nur noch mit 50 Personen in Innenräumen und 200 im Freien zusammenkommen, wenn die gemeldete 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Wert von 350 liegt. 

Die derzeit geltenden Maßnahmen und die bundesweiten Coronazahlen bekommt ihr hier. 

Und hier bekommt ihr alle Meldungen zur Entwicklung der Coronakrise in Bielefeld.