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Radio Bielefeld Nachrichten

Bändchen allein reicht nicht für die Gastronomie

Nachdem am Donnerstag die neue Coronaschutz-Verordnung in Kraft getreten ist, gilt in der Bielefelder Gastronomie nicht mehr ausschließlich die Bändchen-Lösung. Darauf weist das Ordnungsamt der Stadt hin. Wer in Bielefelder Restaurants, Kneipen und Cafés hinein will, muss zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen oder nachweisen, dass er bereits geboostert ist. Das Bändchen ist nur ein Zeichen dafür, dass sein Träger zweimal geimpft ist.

Hier kommt ihr zur Übersicht über alle Impfangebote in Bielefeld.

Die derzeit geltenden Maßnahmen und die bundesweiten Coronazahlen bekommt ihr hier. 

Und hier bekommt ihr alle Meldungen zur Entwicklung der Coronakrise in Bielefeld.