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Bettina Wittemeier
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Radio Bielefeld Nachrichten

BfB mit Verfassungsbeschwerde

Der Kommunalwahltermin in NRW im September verstößt gegen verbürgte Rechte: Mit dieser Argumentation hat die Bürgergemeinschaft für Bielefeld Verfassungsbeschwerde gegen den Termin beim NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster eingereicht. Das schreibt die NW. In der Begründung heißt es unter anderem: Die Durchführung der Wahl an diesem Termin verstoße unter den derzeitigen infektionsrechtlich bedingten Beschränkungen gegen elementare Bestimmungen des Verfassungsrechtes. Insbesondere gegen die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Die BfB fordert eine Verschiebung des Wahltermins um mindestens ein halbes Jahr. Dementsprechend soll die Amtszeit von Oberbürgermeistern und Stadträten bis zum März verlängert werden. Die Richter müssen nun zunächst über die Zulassung der Beschwerde entscheiden und dann über die Beschwerde als solche.