Der Prozess um einen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Porta Westfalica wird jetzt komplett neu vor dem Landgericht Bielefeld verhandelt. Das Amtsgerichts Minden gibt den Fall ab – da ihrer Meinung nach ein hinreichender Tatverdacht für versuchten Mord besteht. Bisher mussten sich die vier Angeklagten wegen Brandstiftung verantworten. Nach Ansicht der Mindener-Richter, ist die Tat aber bewusst geplant worden. Die Angeklagten hätten mit dem Wissen, das Menschen in der Unterkunft sind Molotow-Cocktails auf das Gebäude geworfen. Verletzt wurde bei dem Anschlag im September letzten Jahres niemand.