Im Prozess um die nachträgliche Sicherungsverwahrung von Wilfried W. vor dem Landgericht Paderborn hat jetzt auch ein zweiter psychiatrischer Gutachter empfohlen, den Angeklagten auch nach Haftverbüßung nicht frei zu lassen.
W. war im Oktober 2018 zu elf Jahren Haft verurteilt, weil er und seine Ex-Frau im sogenannten Horrorhaus von Höxter zwei Frauen nach körperlichen und seelischen Quälereien hatten sterben lassen.
Der Gutachter sieht die erhebliche Gefahr der Wiederholung, sollte der heute 53-Jährige sich wieder in Freiheit befinden.