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Kevin Zimmer
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Radio Bielefeld Nachrichten

Horrorhaus von Höxter: Ist der Hauptangklagte doch schuldfähig?

Im Fall des sogenannten Horrorhauses von Höxter befasst sich das Gericht in Münster erneut mit dem damals Hauptangeklagten. Zusammen mit seiner Ex-Frau hatte er in Höxter-Bosseborn zwei Frauen zu Tode gequält, wurde zu elf Jahren Haft verurteilt, kam wegen verminderter Schuldfähigkeit aber in eine Psychiatrie. Grund war seine erhebliche Intelligenzminderung, die jetzt in Frage gestellt wird.  Psychiater bezweifeln diese, halten ihn für voll schuldfähig und damit müsste der Verurteilte in ein normales Gefängnis. Die Entscheidung darüber will das Landgericht Münster bald verkünden.