In den Wahllokalen in Bielefeld und ganz Nordrhein-Westfalen herrscht bei der NRW-Landtagswahl am 15.05.22 keine Maskenpflicht. Darauf hat der Landeswahlleiter jetzt hingewiesen. Die Coronaschutzverordnung ordne keine solche Pflicht für Wahlräume an. Die allgemeinen Verhaltensregeln wie Abstands-, Hygiene- und Maskenregeln sollten aber eigenverantwortlich beachtet werden. Dementsprechend wird das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske in Innenräumen weiter empfohlen, heißt es vom Land.
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