Das Land NRW hebt die 3G-Regelungen für Ratssitzungen und politische Fachausschüsse vorerst wieder auf. Teilnehmer und Zuschauer, die die 3G-Regel nicht befolgen, sollen nicht mehr von den Sitzungen ausgeschlossen, sondern so platziert werden, dass von ihnen keine gesundheitliche Gefahr ausgeht. Sie müssen aber einen Mund-Nasenschutz tragen.
Damit wolle die Landesregierung Rechtssicherheit schaffen bis ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vorliege, heißt es in einem Erlass. Ein AFD Mitglied klagt, nachdem es ohne 3-G-Nachweis in Salzkotten von einer Ratssitzung ausgeschlossen war.
Zuletzt hatten auch in Bielefeld wegen der 3-G-Regel zwei AfD-Mitglieder nicht am Bielefelder Rat teilgenommen.
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