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Maike Stutenbäumer
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Radio Bielefeld Nachrichten

Neue Coronaregeln schränken Ungeimpfte auch in Bielefeld massiv ein

Bei der Ministerpräsidentenkonferenz zur Corona-Lage sind neue Regelungen beschlossen worden. Die Beschlüsse sehen eine 2G-Regel vor, die auch im Einzelhandel gilt. Geimpfte und Genesene können demnach weiter in die Geschäfte. Die 2G Regel gilt unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz. Nicht davon betroffen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs.

Auch bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen soll 2G gelten. Die Teilnehmerzahl für Großveranstaltungen (z.B. Fußballspiele) wird deutlich eingeschränkt. Künftig dürfen maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität genutzt werden. In Innenräumen dürfen es aber höchstens 5000 Besucher und im Freien höchstens 15 000 sein. 

Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen. In den Schulen soll generell eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen gelten, auch dort, wo das bisher nicht der Fall ist.

Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird in diesem Jahr erneut verboten. An publikumsträchtigen Plätzen soll es ein Feuerwerksverbot geben.

Das Land NRW muss diese Regelungen in eine neue Coronaschutzverordnung fassen und kann sie dabei noch verschärfen. Erst danach treten sie in Kraft.

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