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Radio Bielefeld Nachrichten

NRW setzt überarbeitete Corona-Beschränkungen im Handel in Kraft

Nachdem am Montagvormittag vom Oberverwaltungsgericht NRW die Corona-Beschränkungen für den Einzelhandel gekippt wurden, hat sich eine schnelle Neuregelung ergeben. Eine entsprechende Info ging schon vorab vom Handelsverband OWL per Mail an Einzelhändler in Bielefeld. Die Nachbesserung in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW beinhaltet, dass eine Flächenbeschränkung von einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche künftig auch für Buch- und Schreibwarenläden sowie Gartenfachmärkte gilt. Auch ist eine Terminbuchung für diese Geschäfte erforderlich. In Bielefeld wird das Terminshopping jedoch aufgrund einer von der Stadt erwirkten Sondergenehmigung schon seit anderthalb Wochen nicht umgesetzt.  
Im Lebensmittelhandel und in weiteren Geschäften des täglichen Bedarfs dürfen auch nach der Änderung weiter mehr Kunden in die Geschäfte.

Das Oberverwaltungsgericht hatte die bisherigen Beschränkungen am Morgen gekippt, da nach Ansicht der Richter der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht berücksichtigt war. Mehr Infos hier.

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