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Aaron Knipper
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Radio Bielefeld Nachrichten

Oberverwaltungsgericht NRW hebt Corona-Beschränkungen im Einzelhandel vorläufig auf

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Beschränkungen des Einzelhandels in ganz NRW vorläufig außer Vollzug gesetzt. Sie seien mit den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar, heißt es in der Begründung. Damit entfällt auch außerhalb Bielefelds die Terminbuchung, darüber hinaus fällt im ganzen Bundesland auch die Kundenbegrenzung pro Quadratmeter Verkaufsfläche. Seit dem 8. März können zuvor im Lockdown befindliche Einzelhandelsgeschäfte wieder öffnen, dürfen aber nur einen Kunden auf 40 Quadratmeter Verkafsfläche zulassen. Geschäfte des Lebensmittelhandels, die auch während des Lockdowns geöffnet waren, dürfen mehr Kunden einlassen. Dem Land ist es dem Gericht zufolge unbenommen, das ganze kurzfristig neu zu regeln und dabei diese Ungleichbehandlung abzuschaffen.

Bund und Länder beraten heute über die weiteren Maßnahmen. Erwartet wird, dass es eine erneute Verschärfung gibt und der Lockdown verlängert wird. Alle Entwicklungen hört ihr bei uns.

UPDATE 14:30 Uhr: Das Land NRW hat überarbeitete Beschränkungen für den Handel in Kraft gesetzt. Die Infos dazu bekommt ihr hier.

Alle Meldungen zur Entwicklung der Coronakrise in Bielefeld bekommt ihr hier.