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Silvana Gräper
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Radio Bielefeld Nachrichten

OLG bestätigt Bielefelder Urteil gegen Neonazi

Das Oberlandesgericht in Hamm hat jetzt ein Urteil des Bielefelder Amtsgerichts bestätigt. Das hatte den bekannten Neonazi Sascha Krolzig vor zwei Jahren wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt hatte. Krolzig, mittlerweile einer der führenden Köpfe der rechten Szene in Dortmund, hatte 2016 den Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde Herford als „frechen Juden-Funktionär“ bezeichnet. Der Ausdruck „frecher Jude“ gehöre zum charakteristischen Vokabular des Nationalsozialismus und sei strafrechtlich ein Aufstacheln zum Hass, urteilten die Richter am OLG in Hamm jetzt abschließend. Ihr Beschluss ist nicht mehr anfechtbar. Bereits das Bielefelder Landgericht hatte der Berufung nicht stattgegeben. Wiederholungstäter Krolzig, der an der Bielefelder Uni studiert hatte, ist mittlerweile Bundesvorsitzender der Partei „Die Rechte“. Gegen ihn laufen noch weitere Verfahren, u.a. wegen Volksverhetzung und Propaganda. Erst letztes Jahr war er in Dortmund zu 12 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden, weil er einen Kneipengast fremdenfeindlich beleidigt hatte und ihn mit einem Bierglas schlagen wollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.