Der tragische Tod eines 14-jährigen Jungen nach einer Krankenhaus-Operation in Gütersloh kommt heute vor Gericht. Vor dem Amtsgericht muss sich der damalige Narkose-Arzt wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Der 47-Jährige soll bei einer Meniskus-OP im November 2018 die Schläuche falsch angeschlossen und das nicht kontrolliert haben. Eine Krankenschwester musste eine Geldauflage zahlen. Der Junge starb später wegen Sauerstoffmangels in einer Bielefelder Klinik.