NRW Ministerpräsident Armin Laschet hat sich am Freitag (16.10.) zu den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie geäußert. Die Landesverordnung wurde nochmal verschärft. Hier haben wir alle Maßnahmen zusammengefasst
Für Bielefeld gilt demnach beim Inzidenzfall ab 50:
Feiern außerhalb einer Wohnung nur mit besonderem Anlass und mit max. 10 Teilnehmern (gilt ab Montag, 19. Oktober)
In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen
Sperrstunde in Kneipen und Restaurants um 23 Uhr
Kein Alkoholverkauf zwischen 23 und 06 Uhr an Kiosken, Tankstellen und co
Veranstaltungen nur mit max. 100 Teilnehmern
Erweiterung der Maskenpflicht in stark frequentierten Bereichen (Wird in einer Allgemeinverfügung am Montag, 19.10. von der Stadt Bielefeld konkretisiert)
Reisen in Bundesländer mit Beherbergungsverbot nur mit negativem Corona-Test
Hier erfahrt ihr mehr zur Testmöglichkeit im Bielefelder Testzentrum an der Feldstraße.
Stand 17.10.2020/ 22:15 Uhr
Zunächst hatten wir hier gemeldet, dass die Maßnahmen zum Teil ab Samstag 17.10.2020 gelten. Hier mehr zu den Hintergründen.
Alle Meldungen zur Entwicklung der Coronakrise in Bielefeld bekommt ihr hier.