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Oliver Behrendt
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Teilnahmebedingungen

Besondere Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „So klingt Bielefeld“ im Programm von Radio Bielefeld

Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die folgenden Besonderen Teilnahmebedingungen an:

 

1) Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Teilnahme die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.

 

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Veranstaltergemeinschaft und der Betriebsgesellschaft von Radio Bielefeld, Mitarbeiter von Kooperationspartnern des Gewinnspiels und alle Personen, welche mit der Durchführung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für Angehörige (§ 15 Abgabenordnung) ersten und zweiten Grades dieser Personen sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft.

 

2) Ablauf des Gewinnspiels / Auswahlmechanik / Gewinn

 

Wie klingt die Stadt und welche Geräusche machen sie zu eurem Zuhause? Ist es das Läuten der Kirchenglocken in Heepen oder das Rattern der Straßenbahn? Das Plätschern des Regens am Obersee oder das Zwitschern der Vögel am Rande des Teuto?

 

Radio Bielefeld stellt im Aktionszeitraum (19.4. – 16.5.2021) von Mo. – Fr. ein Geräusch der Stadt vor.  Alle Hörer sind dazu aufgerufen, Radio Bielefeld ihre „Zuhause“ Geräusche zu schicken. Als Sprachaufnahme per WhatsApp oder per E-Mail an info(at)radiobielefeld.de. Dieses Geräusch wird im Programm und online abgebildet - die Hörer können über radiobielefeld.de Tipps abgeben, welches Geräusch zu hören ist. Unter allen richtigen Tipps verlost Radio Bielefeld täglich einen Radio Bielefeld Bluetooth Kopfhörer. Die Auflösung erfolgt am Folgetag in der Frühsendung. Im Anschluss startet das nächste Geräusch.

Zusatzchance: Unter allen Teilnehmern wird einmal wöchentlich ein weiterer Kopfhörer verlost.

Über den detaillierten Ablauf des Gewinnspiels wird der Teilnehmer auch im Programm von Radio Bielefeld informiert. Dies betrifft u. a. Beginn und Ende des Spiels sowie das Auswahlverfahren.

Wichtige Anmerkung: Wird das Programm nicht über UKW oder Kabel sondern z.B. per Livestream online oder auf mobilen Endgeräten in einer App empfangen, erfolgt die Ausstrahlung aus technischen Gründen um 10 bis 15 Sekunden verzögert. Dies kann die Gewinnchancen negativ beeinflussen.

 

3) Teilnahme und Kosten

Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich über die im Programm genannte(n) Kommunikationswege wie Telefon/Mail/Post/Fax/SMS möglich. Ein Anruf auf der lokalen, im Programm genannten Studiohotline aus dem Festnetz der Deutschen Telekom ist zum City- bzw. Ferntarif möglich. Im Übrigen richtet sich die Tarifierung nach dem vom Teilnehmer genutzten Verbindungsweg (Netz/Provider).

 

4) Gewinn

Siehe Punkt 2). Eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Die Benachrichtigung des Gewinners erfolgt über die Redaktion von Radio Bielefeld. Der Gewinn wird nur an den Gewinner persönlich unter Vorlage des Ausweises ausgeliefert.

 

Gewinne, die von Kooperationspartnern bzw. Preissponsoren gestellt werden, bietet Radio Bielefeld nur in deren Namen an. Radio Bielefeld ist in solchen Fällen nicht verantwortlich für die rechtzeitige und vollständige Ausschüttung des Gewinns sowie für Sach- bzw. Rechtsmängel oder für die Zahlungsunfähigkeit des Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für das Gewinnspiel.

 

5) Ausschluss von Teilnehmern

Radio Bielefeld behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel ohne Angaben von Gründen auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahme-bedingungen oder falls Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. ver-suchen zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. Radio Bielefeld kann Teilnehmer ausschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese sich im Programm von Radio Bielefeld (Gewinnergespräch mit dem Moderator) in strafbarer, insbesondere in ehr-verletzender oder volksverhetzender Weise äußern werden.

 

6) Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns

Stellt Radio Bielefeld nachträglich fest, dass der Teilnehmer einen im Sinne von Ziff. 5 zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne der Ziff. 1 war, kann Radio Bielefeld diesen von der Ausschüttung des Gewinns ausschließen.

 

7) Veröffentlichung von Namen; Promotion

Radio Bielefeld darf den Namen der Teilnehmer öffentlich im Programm und auf den Internetseiten von Radio Bielefeld bekannt geben, es sei denn, der Teilnehmer widerspricht ausdrücklich einer Veröffentlichung in schriftlicher Form. Der Teilnehmer verpflichtet sich, in vertretbarem Rahmen für Audio-, Foto-, Bewegtbild- und Textpromotions im Hörfunk, Internet oder gedruckten Veröffentlichungen zur Verfügung zu stehen.

 

Die im Rahmen des Gewinnspiels geführten Gespräche / Telefonate können im Vorfeld aufgezeichnet und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ausgestrahlt werden. Der Teilnehmer tritt alle Rechte an der Veröffentlichung seiner Beiträge im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel an Radio Bielefeld ab.

 

8) Abbruch Gewinnspiel

Radio Bielefeld behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen Radio Bielefeld zu.

 

9) Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

10) Haftungsausschluss:

Radio Bielefeld haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Ver-zögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und oder Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, Radio Bielefeld bzw. dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder
grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.

 

11) Verhältnis mündliche Angaben / schriftliche Teilnahmebedingungen

Weichen mündliche Angaben im Hörfunkprogramm (z.B. in der Moderation) inhaltlich von den vorstehenden Besonderen Teilnahmebedingungen ab, so gelten bezüglich der abweichenden Angaben ausschließlich die Regelungen der Besonderen Teilnahmebedingungen bzw. der schriftlichen Gewinnbeschreibungen auf www.radiobielefeld.de.

 

12) Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.

 

13) Gewinnspielanbieter

Anbieterin des Gewinnspiels ist die Veranstaltergem. für lok. Rundfunk in Bielefeld e.V.,
Niedernstr. 21-27, 33602 Bielefeld (kurz: Radio Bielefeld)

 

 

Stand: April 2021