Untersuchungs-Häftlinge sind in Gefängnissen keinem höheren Risiko ausgesetzt, sich mit dem Coronavirus anzustecken als Normalbürger. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit eine Beschwerde eines 32-jährigen Häftlings abgewiesen, der vom Bielefelder Landgericht zu acht Jahren Haft verurteilt worden war. Selbst wenn nur die Hälfte der Haftplätze in NRW-Gefängnissen belegt sei, liege die Quote der in Freiheit positiv getesteten Personen mindestens viermal höher, so die Begründung der Hammer Richter. Der Beschluss der Oberlandesgerichts ist nicht anfechtbar.