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Timo & Sebastian
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Radio Bielefeld Nachrichten

Bielefelder Klagen - EuGH urteilt mit weitreichenden Folgen

Durch eine Klage aus Bielefeld hat der Europäische Gerichtshof Bürgern jetzt mehr Klagerechte eingeräumt. Das Urteil könnte den Bau des Autobahnzubringers in Bielefeld-Ummeln verzögern. Aber auch andere Projekte kann es in die Länge ziehen, befürchtet die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen.

Bisher dürfen in Deutschland meistens nur Umweltverbände klagen, wenn Großprojekte Grundwasser oder andere Gewässer belasten. In Zukunft dürfen das laut dem EuGH-Urteil auch Privatleute, wenn sie beispielsweise in der Nähe einen angeschlossenen Hausbrunnen haben.

Genau deshalb hatten die Anwohner aus Bielefeld geklagt. Sie wandten sich schon 2016 gegen den Plan der Bezirksregierung Detmold für den etwa vier Kilometer langen Zubringer von der B61 zwischen Gütersloh und Bielefeld zur A33. Das Verfahren ging bis zum Bundesverwaltungsgericht und das wiederum rief jetzt den EuGH zu Hilfe.