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Radio Bielefeld Nachrichten

Mehrere Revisionsanträge im Detmolder Ausschwitz-Prozess

Mehr als eine Woche nach dem Urteil im Detmolder Ausschwitz-Prozess hat das dortige Landgericht jetzt mehrere Revisionsanträge bestätigt. Die beiden Anwälte des zu fünf Jahren Haft verurteilten Ex-SS-Wachmanns wollen ebenso Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegen wie neun der neunzehn Nebenkläger. Mehr Infos hat Mischa Dallmann.     Die zehn anderen Nebenkläger und die Staatsanwaltschaft verzichten auf Rechtsmittel, auch in der Hoffnung auf ein schnell rechtskräftig werdendes Urteil. Bis Mitte August haben die Richter Zeit, das Urteil zu begründen. Erst dann müssen Verteidiger und Nebenkläger erklären, warum sie das Urteil anfechten. Solange das Urteil nichts rechtskräftig ist, bleibt der 94 jährige verurteilte Ex-SS-Wachmann auf freiem Fuß. Er war am Freitag vor einer Woche wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen im KZ in Auschwitz zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden