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Bettina Wittemeier
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Radio Bielefeld Nachrichten

Drastisch erhöhte Gas- und Strompreise: Wann lohnt sich ein Widerspruch?

Zahlreiche Energieversorger wollen ihre Preise zum Jahreswechsel erhöhen. Ein Gesetzentwurf soll unrechtmäßige Preisanstiege verhindern. So sollen die Preise im gesamten nächsten Jahr - geltend vom 1. Januar bis zum 31. Dezember - nicht erhöht werden dürfen. Es sei denn, der Versorger kann nachweisen, dass das Plus "sachlich gerechtfertigt ist". So steht es im Gesetzesentwurf der Bundesregierung.

Wir haben mit Leonora Holling vom Bund der Energieverbraucher gesprochen. Sie sagt, wann es Sinn macht, Widerspruch gegen gestiegene Preise einzulegen: "Aus meiner Sicht sollte ich bei Gas bei allen Erhöhungen, die über 22 Cent die Kilowattstunde hinausgehen, Widerspruch einlegen", erklärt die Energieexpertin. Beim Strom läge die Grenze für einen Widerspruch bei 28 Cent pro Kilowattstunde.

Doch wie funktioniert das? 

Mieter die ihre Rechnung über die Nebenkosten abdecken, sollten den Vermieter bitten, dass er sich darum kümmert. "Bin ich als Mieter selber Vertragspartner, kann ich normal prüfen und entscheiden, ob der Preis nicht gerechtfertigt ist, dann würde ich Widerspruch einlegen", fügt Holling hinzu. Das bedeutet: "Ich frage den Versorger, ob er Beschaffungskosten einfach nur weitergegeben hat und bitte um einen Nachweis."

Seid ihr Wohnungs- oder Hausbesitzer, müsst ihr euch ebenfalls selbst darum kümmern.

Vorlagen für  einen Widersprich findet ihr hier:

- ein aktuelles Protestschreiben für Gaspreiserhöhungen 

- ein aktuelles Protestschreiben zur Stromgrundversorgung*

Es gibt noch einen weiteren wichtigen Tipp seitens Leonoara Holling vom Bund der Energieverbraucher. "Wir raten immer dazu, den Widerspruch per Brief oder sogar Einschreiben zu verschicken. Das Problem bei einer Mail ist beispielsweise, dass man nachweisen muss, den Widerspruch abgeschickt zu haben und er auch angekommen ist."

Ihr habt demnach zwei Optionen: Den neuen Abschlag trotzdem zahlen, aber unter Vorbehalt - dies muss mit ins Widerspruchschreiben einfließen. Ansonsten zahlt ihr den alten Abschlag einfach weiter.

Wenn das Bundeskartellamt oder Gerichte entscheiden, die hohen Preise seien nicht gerechtfertigt, können alle, die den neuen Abschlag gezahlt haben, ihr Geld zurückverlangen. Falls die Prüfung ergibt: Die Preise sind in Ordnung, müssen alle, die nur die alten Abschläge gezahlt haben, nachzahlen. Falls ihr euch für diese Variante entscheidet, solltet ihr das Geld auf jeden Fall zurücklegen. Bis es zu einer solchen gerichtlichen Entscheidung kommt, können Monate verstreichen.

*: Die Protestschreiben werden vom Bund der Energieverbraucher bereitgestellt