Schwalbennester sind geschützt und dürfen nicht entfernt werden, darauf weist das Bielefelder Umweltamt jetzt pünktlich zur Brutzeit hin. Sowohl die Rauchschwalben als auch die Mehlschwalben seien vom Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt.
Wer die Nester beschädigt oder Netze zur Verhinderung einer Ansiedlung aufhängt, müsse mit hohen Bußgeldern rechnen. Das gelte laut Umweltamt auch für die Mauersegler und Fledermäuse.
All diese Vögel nisten besonders gern unter dem Dach direkt an der Fassade – Statt die Nester zu verhindern, würden laut Umweltamt, sogenannte "Kotbretter" gegen den herunterfallenden „Dreck“ helfen.
Auch bittet das Umweltamt darum, Gebäudeabbrüche oder Sanierungen, bei denen Schwalbennester oder andere Quartiere entfernt werden müssen, frühzeitig zu melden. Dann könnte man rechtzeitig festlegen, wie in Form von künstlichen Nisthilfen Ersatz geschaffen werden kann.